AGBs- vom 1.1.2007 -Vereinbarungen mit Auftraggeber für Aufträge und Leistungen:
Fundación Liedtke, Carrer Olivera No 35 , 07157 Port d’Andratx, Mallorca, España CIF: G57012460
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Stiftung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Vereinbarung. Diese gelten somit für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. 2. Zur Intelligenz- und Kreativitätsförderung sowie zur Reduzierung von Terrorismus, Krieg und Armut hat die gemeinnützige Stiftung ein Multi-Mediales Programm entwickelt das durch die Vermittlung einer einfachen Formel für Kreativität und Kunst das angestrebte Ziel erreicht. Hierzu werden Kunstausstellungen, Promotionen und Seminare organisiert sowie elektronische Medien, Filme, Bücher, Kunstkataloge und kunsthistorische Enzyklopädien von der Stiftung herausgegeben, in dem der Besteller, wie umseitig vereinbart, für sein Unternehmen als Kultursponsor werben und durch den Verkauf der kreativitätsfördernden Medien und Waren zusätzliche Umsätze realisieren kann. 3. Diese Bestellung ist für den Kultursponsor oder Promotionsbesteller, nachstehend auch Auftraggeber genannt, rechtsverbindlich. Alle Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung oder der Kultursponsoringrechnung der Stiftung. Auftragsbestätigungen werden nicht ausgeschrieben. 4. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. 5. Die Stiftung kann ohne Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten.
6.Die Stiftung bemüht sich, die Medien und Waren zu dem auf der Vorderseite ausgedruckten Termin erscheinen 7. Die Stiftung ist bei Rückgewähr empfangener Leistungen an den Auftrag nicht gebunden, wenn die Medien, Warenlieferungen, Kunstausstellungen und Promotionsaktionen aus welchen Gründen auch immer, nicht erscheinen, geliefert oder durchgeführt werden . Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. 8. Der Kultursponsor trägt dafür Sorge, dass die Sponsorenausstattung, an gut frequentierten Stellen, gepflegt und in Sichthöhe platziert werden. 9. Zahlungen mit befreiender Wirkung können nur unmittelbar an die Stiftung oder auf eines der von ihr angegebenen Bankkonten erfolgen. 10. Zahlungen für Sponsoring und Werbung: Sofern nicht anders vereinbart sind alle Kultursponsoringrechnungen (Anzeigen, Werbung, Sponsoring, Fördereinträge in allen Print- und elektronischen Medien) 30 Tage nach Rechnungsstellung Netto zahlbar. 11. Zahlungen für Warenlieferungen: Warenlieferungen, Kunstwerke, Bücher, CD-Rom’s, DVD’s, Video’s, sind, sofern nicht anders vereinbart, 30 Tage nach Lieferung und Rechnungsstellung zahlbar. 12. Der Repräsentant ist Kunstsponsoringberater und selbständiger Unternehmer und kann Erklärungen, nicht im Namen der Stiftung abgeben. 13. Der Kultursponsor verpflichtet sich, die Promotionseinheit während der Promotionszeit wie vereinbart zu platzieren und mit gut zu vernehmenden akustischen Informationen, gut sichtbar und mit der eingestellten Lautstärke während der gesamten Geschäftszeit in Betrieb zu haben. Der Kultursponsor wird seinen Mitarbeiter empfehlen den Marketing- Erkenntnissen der Stiftung zur Umsatzoptimierung möglichst einzuhalten. 14. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten wird als Gerichtsstand und Erfüllungsort Berlin sowie das Recht der Bundesrepublik Deutschland vereinbart. |